Bedingt durch den Umfang der Aufgaben, die Verschiedenartigkeit der zu behandelnden Themenbereiche und der Ausdehnung des Zuständigkeitsgebietes kann der Diözesandatenschutzbeauftragte die gestellte Aufgabe nicht allein bewältigen. Daher haben die Mitgliedsdiözesen den Diözesandatenschutzbeauftragten mit dem notwendigen Personal ausgestattet, er wird von seiner Vertreterin und weiteren im Datenschutzrecht erfahrenen Kolleginnen und Kollegen unterstützt.

Durch die selbständige Körperschaft des öffentlichen Rechts und das im eigenen Haus angestellte Personal wird die notwendige Unabhängigkeit des Diözesandatenschutzbeauftragten und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährleistet.