Krankenhäuser

Christliche Krankenhäuser sind wichtige Träger in der deutschen Krankenhauslandschaft. Ungefähr jedes dritte Krankenhaus in Deutschland befindet sich in christlicher Trägerschaft. Neben großen Klinikverbünden wie z.B. von Ordensgemeinschaften oder Caritasverbünden gibt es auch kleine Häuser, die von einzelnen Kirchengemeinden getragen werden.

Für alle katholischen Einrichtungen gelten das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) und die bis zu einer Neufassung, längstens bis zum 30. Juni 2019, bisherige Durchführungsverordnung (KDO-DVO) sowie die Ordnung zum Schutz von Patientendaten in katholischen Krankenhäusern und Einrichtungen (PatDSO).

Neben diesen kirchlichen Regelungen gibt es auch noch spezialgesetzliche staatliche Regelungen wie z.B. die Sozialgesetzbücher, die Regelungen zum Datenschutz enthalten.

Im Gesundheits- und Sozialwesen gehen alle Beteiligten notwendigerweise mit vielen und häufig sehr sensiblen personenbezogenen Daten um. Eine Verletzung der Betroffenenrechte in diesem Bereich kann die soziale Stellung sowie die physische und psychische Unversehrtheit des Patienten unmittelbar bedrohen. Eine sorgfältige Beachtung des Datenschutzes und der Datensicherheit trägt zur Schaffung des notwendigen Vertrauens zwischen dem Betroffenen und den Institutionen des Gesundheitswesens bei.

Für den Patientendatenschutz heißt das, dass die Betroffenen vor einer unzulässigen Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, insbesondere der sensiblen Daten ("besondere Arten personenbezogener Daten" im Sinne der Datenschutzgesetze) wie etwa dem Gesundheitszustand, geschützt werden. Für Krankenhäuser, in denen eine große Menge an Patientendaten arbeitsteilig von vielen Mitarbeitern genutzt werden müssen, ist eine besondere Sorgfalt im Umgang mit den Daten nötig.

In datenschutzrechtlichen Angelegenheiten unterstehen die katholischen Krankenhäuser mit Sitz in den in NRW gelegenen fünf (Erz-)Bistümern der Aufsicht des Diözesandatenschutzbeauftragten, dem Leiter des Katholischen Datenschutzzentrums.

Aktuelle Meldungen zum Datenschutz für Krankenhäuser

Abschluss der Querschnittsprüfung zur E-Mail Sicherheit

Dortmund, 25.04.2024: Das Katholische Datenschutzzentrum hat seine Querschnittsprüfung kirchlicher Einrichtungen bezüglich der E-Mail-Sicherheit abgeschlossen. Insgesamt wurden 125 katholische Einrichtungen per Zufallsprinzip ausgewählt. Die Prüfung umfasste Fragen zur Schulung und Awareness, Verwaltung der Benutzer und Postfächer, Administration, Überprüfung des Datenverkehrs sowie zum Patch- und Updatemanagement und Backup. Die Ergebnisse dieser Prüfung zeigen, dass die notwendigen Maßnahmen […]

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Abschluss der Querschnittsprüfung „betriebliche Datenschutzbeauftragte“

Dortmund, 05.04.2024: Das Katholische Datenschutzzentrum hat seine Querschnittsprüfung kirchlicher Einrichtungen bezüglich der Tätigkeiten des betrieblichen Datenschutzbeauftragten abgeschlossen. Insgesamt wurden 100 katholische Einrichtungen per Zufallsprinzip ausgewählt. Die Prüfung umfasste Fragen zur Einrichtungsgröße, Qualifikation des Datenschutzbeauftragten, Ressourcen des Datenschutzbeauftragten, weiterer Aufgaben und Pflichten und Interessenkonflikten, der Eingliederung in die Einrichtung, Tätigkeitsberichten und durch den Datenschutzbeauftragten durchgeführte Datenschutzaudits. […]

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Hinweisgeberschutzgesetz tritt in Kraft

Dortmund, 12.06.2023: Am 2. Juli 2023 wird das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft treten. Bundestag und Bundesrat haben einem Kompromiss für einen Gesetzesentwurf im Vermittlungsausschuss zugestimmt, nachdem der Bundesrat die im Bundestag verabschiedete Version zunächst abgelehnt hatte. Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz hat der Gesetzgeber nun mit einiger Verspätung die Richtlinie 2019/1937 der EU umgesetzt. Ziel des Gesetzes ist […]

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Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechnologien bei Sitzungen der Mitarbeitervertretungen in Zeiten der Corona-Pandemie

Dortmund, 15.04.2020: Bisher sah das Mitarbeitervertretungsrecht eine Präsenzpflicht der Mitglieder bei Sitzungen der Mitarbeitervertretung vor. Dies war die Voraussetzung für das Fassen wirksamer Beschlüsse. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Schwierigkeiten, Sitzungen der Mitarbeitervertretungen als Präsenz-Sitzung durchzuführen, wurde Anfang April 2020 der § 14 Abs. 4 Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) um folgende Sätze ergänzt: […]

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