Prüfungen

Der Diözesandatenschutzbeauftragte wacht als Leiter des Katholischen Datenschutzzentrums der (Erz-)Diözesen in NRW über die Einhaltung des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) sowie anderer Vorschriften über den Datenschutz.  Hierzu führt er anlassbezogen auf Grund der bei ihm eingehenden Beschwerden oder ohne Anlass im Rahmen regelmäßiger Kontrollen Prüfungen zur Verbesserung des Datenschutzes durch. Bei der Überprüfung ist von der betroffenen Einrichtung  der Nachweis über die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben (Datenschutzrecht) ebenso wie der Nachweis zur Umsetzung der notwendigen technisch-organisatorischen Schutzmaßnahmen gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu erbringen. Die Umsetzung und Einhaltung des Datenschutzrechtes und der Datensicherheit ist notwendig um Datenschutz sicherzustellen. Die Prüfungen können vor Ort oder (nur) schriftlich erfolgen.

Prüfungen vor Ort werden immer in Kooperation mit der betroffenen Einrichtung vorgenommen. Dazu wird die Einrichtung rechtzeitig über die Prüfung informiert und um Zusendung von Dokumenten gebeten, die  den Umsetzungsgrad des Datenschutzes in der Einrichtung belegen sollen. Während der Prüfung, ähnlich eines Audits oder einer Begehung, steht der beratende Charakter im Vordergrund. Abschließend wird ein gemeinsamer Maßnahmenplan zur Sicherstellung und Weiterentwicklung des Datenschutzes in der Einrichtung entwickelt, der im Prüfbericht veröffentlicht wird. Über den Umsetzungstand berichtet die Einrichtung regelmäßig an das Katholische Datenschutzzentrum.

Im Folgenden informieren wir über eine Auswahl von Prüfungen des Katholischen Datenschutzzentrums.

Abgeschlossene Prüfungen

Laufende Prüfungen

Anstehende Prüfungen

Wir informieren an dieser Stelle über in Vorbereitung befindliche Prüfungen, wenn sich daraus keine direkten Auswirkungen auf das Ergebnis der Prüfung ergeben können.