Kindertageseinrichtungen

Die katholischen Tageseinrichtungen für Kinder in den (Erz-)Diözesen in Nordrhein-Westfalen gehören zu den großen freien Trägern von Kindertageseinrichtungen in Deutschland. Mit den Einrichtungen in den Städten und Gemeinden in NRW bietet die katholische Kirche für Kinder im Alter von sechs Monaten bis zum Schuleintritt Betreuungsplätze an.

Als katholische Kindertageseinrichtungen nehmen die Träger dabei einen kirchlichen und einen öffentlichen Auftrag wahr. Sie sind ein Ort der pädagogischen und pastoralen Arbeit und arbeiten eng mit den Gemeinden und Pfarrern vor Ort zusammen. Dabei unterliegen sie dem Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) und der gültigen Durchführungsverordnung (KDO-DVO) und den weiteren Ausführungsbestimmungen. Neben den kirchlichen Regelungen zum Datenschutz gelten für die katholischen Kindertageseinrichtungen auch die staatlichen Vorgaben wie z.B. das Kinderbildungsgesetz in Nordrhein-Westfalen (KiBiz).

In datenschutzrechtlichen Angelegenheiten unterstehen die katholischen Kindertageseinrichtungen der Aufsicht des Diözesandatenschutzbeauftragten, dem Leiter des Katholischen Datenschutzzentrums.

Aktuelle Meldungen zum Datenschutz an katholischen Kindertageseinrichtungen

Abschluss der Querschnittsprüfung zur E-Mail Sicherheit

Dortmund, 25.04.2024: Das Katholische Datenschutzzentrum hat seine Querschnittsprüfung kirchlicher Einrichtungen bezüglich der E-Mail-Sicherheit abgeschlossen. Insgesamt wurden 125 katholische Einrichtungen per Zufallsprinzip ausgewählt. Die Prüfung umfasste Fragen zur Schulung und Awareness, Verwaltung der Benutzer und Postfächer, Administration, Überprüfung des Datenverkehrs sowie zum Patch- und Updatemanagement und Backup. Die Ergebnisse dieser Prüfung zeigen, dass die notwendigen Maßnahmen […]

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Abschluss der Querschnittsprüfung „betriebliche Datenschutzbeauftragte“

Dortmund, 05.04.2024: Das Katholische Datenschutzzentrum hat seine Querschnittsprüfung kirchlicher Einrichtungen bezüglich der Tätigkeiten des betrieblichen Datenschutzbeauftragten abgeschlossen. Insgesamt wurden 100 katholische Einrichtungen per Zufallsprinzip ausgewählt. Die Prüfung umfasste Fragen zur Einrichtungsgröße, Qualifikation des Datenschutzbeauftragten, Ressourcen des Datenschutzbeauftragten, weiterer Aufgaben und Pflichten und Interessenkonflikten, der Eingliederung in die Einrichtung, Tätigkeitsberichten und durch den Datenschutzbeauftragten durchgeführte Datenschutzaudits. […]

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Hinweisgeberschutzgesetz tritt in Kraft

Dortmund, 12.06.2023: Am 2. Juli 2023 wird das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft treten. Bundestag und Bundesrat haben einem Kompromiss für einen Gesetzesentwurf im Vermittlungsausschuss zugestimmt, nachdem der Bundesrat die im Bundestag verabschiedete Version zunächst abgelehnt hatte. Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz hat der Gesetzgeber nun mit einiger Verspätung die Richtlinie 2019/1937 der EU umgesetzt. Ziel des Gesetzes ist […]

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Datenschutzrechtliche Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Dienstgeber im Bereich der nordrhein-westfälischen (Erz-)Diözesen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Dortmund, 19.03.2020: Das Katholische Datenschutzzentrum erreichen derzeit viele Anfragen von kirchlichen Stellen, ob und wie personenbezogene Daten von Beschäftigten und Besuchern bei Maßnahmen verarbeitet werden können, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen. In Anlehnung an die Information der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder[1] gibt das Katholische Datenschutzzentrum dazu nachfolgend einige […]

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