Kindertageseinrichtungen

Die katholischen Tageseinrichtungen für Kinder in den (Erz-)Diözesen in Nordrhein-Westfalen gehören zu den großen freien Trägern von Kindertageseinrichtungen in Deutschland. Mit den Einrichtungen in den Städten und Gemeinden in NRW bietet die katholische Kirche für Kinder im Alter von sechs Monaten bis zum Schuleintritt Betreuungsplätze an.

Als katholische Kindertageseinrichtungen nehmen die Träger dabei einen kirchlichen und einen öffentlichen Auftrag wahr. Sie sind ein Ort der pädagogischen und pastoralen Arbeit und arbeiten eng mit den Gemeinden und Pfarrern vor Ort zusammen. Dabei unterliegen sie dem Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) und der gültigen Durchführungsverordnung (KDO-DVO) und den weiteren Ausführungsbestimmungen. Neben den kirchlichen Regelungen zum Datenschutz gelten für die katholischen Kindertageseinrichtungen auch die staatlichen Vorgaben wie z.B. das Kinderbildungsgesetz in Nordrhein-Westfalen (KiBiz).

In datenschutzrechtlichen Angelegenheiten unterstehen die katholischen Kindertageseinrichtungen der Aufsicht des Diözesandatenschutzbeauftragten, dem Leiter des Katholischen Datenschutzzentrums.

Aktuelle Meldungen zum Datenschutz an katholischen Kindertageseinrichtungen

Hinweisgeberschutzgesetz tritt in Kraft

Dortmund, 12.06.2023: Am 2. Juli 2023 wird das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft treten. Bundestag und Bundesrat haben einem Kompromiss für einen Gesetzesentwurf im Vermittlungsausschuss zugestimmt, nachdem der Bundesrat die im Bundestag verabschiedete Version zunächst abgelehnt hatte. Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz hat der Gesetzgeber nun mit einiger Verspätung die Richtlinie 2019/1937 der EU umgesetzt. Ziel des Gesetzes ist […]

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Datenschutzrechtliche Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Dienstgeber im Bereich der nordrhein-westfälischen (Erz-)Diözesen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Dortmund, 19.03.2020: Das Katholische Datenschutzzentrum erreichen derzeit viele Anfragen von kirchlichen Stellen, ob und wie personenbezogene Daten von Beschäftigten und Besuchern bei Maßnahmen verarbeitet werden können, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen. In Anlehnung an die Information der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder[1] gibt das Katholische Datenschutzzentrum dazu nachfolgend einige […]

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Bewertung von Messengerdiensten aus Datenschutzsicht

Dortmund, 18. März 2019: Die Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten der Katholischen Kirche Deutschland hat in ihrer Sitzung am 28. Juli 2018 in Frankfurt einen Kriterienkatalog zur Beurteilung von Messengern und anderen Social Media-Diensten verabschiedet. Jeder Dienst ist demnach unter den Gesichtspunkten Serverstandort, Sicherheit des Datentransports, Überprüfbarkeit durch Offenlegung der Algorithmen, Datenminimierung sowie der Wahrung der Rechte […]

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Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten überarbeitet

Dortmund, 21. Januar 2019: Nach § 31 KDG hat der Verantwortliche ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten zu erstellen und aktuell zu halten. Die Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten (DDSB) hatte im Sommer 2018 ein Muster für ein solches Verzeichnis erarbeitet und dieses den kirchlichen Einrichtungen auf verschiedenen Plattformen zur Verfügung gestellt. Aus praktischen Gründen sieht das Muster auch […]

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