Beschwerde

Wir gehen Ihrer datenschutzrechtlichen Beschwerde nach. Für eine schnelle und effektive Bearbeitung sind wir jedoch auf Ihre Mithilfe angewiesen.

Bitte beachten Sie: Datenschutzrechtliche Ansprüche können Sie selbst gegenüber der Daten verarbeitenden Stelle geltend machen. Viele datenschutzrechtliche Fragen und Probleme lassen sich so oft einfacher und schneller klären. Wir empfehlen daher, sich zunächst direkt an die verantwortliche Stelle zu wenden. Dort gibt es oft eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten, die oder der in Datenschutzfragen berät. Wurde Ihr Anliegen nicht in angemessener Zeit oder nicht zufriedenstellend bearbeitet oder sind Nachteile für Sie nicht auszuschließen, können Sie sich an uns wenden.

Sie verfügen über Unterlagen zu Ihrer Beschwerde, welche Sie in digitaler Form bei uns einreichen möchten? Dann geben Sie uns bitte einen entsprechenden Hinweis. Auf Wunsch richten wir für Sie einen verschlüsselten, zeitlich befristeten Übertragungsweg ein. Bitte sehen Sie unbedingt von einem unaufgeforderten Versand von Dokumenten als Anhang einer E-Mail ab!

Wenn Sie bereits eine Mailverschlüsselung (S/Mime, nicht PGP) verwenden, kann nach Austausch der Sicherheitszertifikate eine Übermittlung von Dokumenten als Mailanhang an unser Mailsystem erfolgen (S/Mime Zertifikat des KDSZ). Natürlich steht es Ihnen frei, neben einer elektronischen Übertragung den postalischen Versand zu nutzen (Papierversion, ausfüllbar).

Je nach Art unserer oder Ihrer Kontaktaufnahme verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten im erforderlichen Umfang.
Weitere Informationen finden Sie hier: Informationspflichten

    A. Angaben zu Ihrer Person (mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder)





    B. Gegen wen richtet sich die Beschwerde?





    C. Weiterer Verlauf
    Wie möchten Sie über den Fortgang Ihrer Beschwerde informiert werden?


    Sofern Sie eine gesicherte Mailkommunikation wünschen, benötigen Sie dafür ein persönliches SMIME Zertifikat.

    D. Nennung Ihrer Identität
    Zur Aufklärung des Beschwerdesachverhalts ist in der Regel die Nennung Ihrer Identität gegenüber der verantwortlichen Stelle erforderlich. Sind Sie damit einverstanden?

    janein

    Wenn Sie nicht einverstanden sind, werden wir Ihre Identität nicht mitteilen. Bitte beachten Sie, dass eine Ermittlung des konkreten Beschwerdesachverhalts dann nicht garantiert werden kann. Im Einzelfall kann aufgrund des Sachverhaltes ein möglicher Rückschluss auf Ihre Identität nicht ausgeschlossen werden.

    E. Zuständigkeit
    Sollte Ihre Beschwerde nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fallen, würden wir Ihre Beschwerde an die sachlich zuständige Stelle weiterleiten und Sie darüber informieren. Sind Sie damit einverstanden?

    janein

    Wenn Sie nicht einverstanden sind werden wir Sie darüber informieren, dass uns eine weitere inhaltliche Bearbeitung Ihrer Beschwerde nicht möglich ist.

    F. Beschwerdesachverhalt
    Bitte beschreiben Sie den Sachverhalt möglichst genau und berücksichtigen folgende Fragestellungen:

    1.

    Welche Daten sind betroffen?
    z. B. Anschriften, Telefonnummern, Bankdaten, Fotos.

    2.

    Wann erfolgte die Rechtsverletzung?
    Bitte geben Sie wenn möglich Datum und Uhrzeit an.

    3.

    In welchem Bezug stehen Sie zu der Stelle oder Person, gegen die sich Ihre Beschwerde richtet?
    z. B. Kundenverhältnis, (ehemaliges) Arbeits- bzw. Bewerbungsverhältnis, unerwünschte Werbung.

    4.

    Welches Verhalten oder Unterlassen ist Gegenstand Ihrer Beschwerde?
    Wurde z. B. Ihrem Anspruch auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten nicht nachgegangen, oder haben Dritte unrechtmäßig Kenntnis über Ihre Daten erhalten?

    5.

    Haben Sie bereits etwas unternommen, z. B. in dem Sie sich parallel an andere Behörden oder Gerichte gewendet haben?
    z. B. an die Polizei, Staatanwaltschaft oder ein Gericht