Informationspflichten

Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß §§ 14, 15, 16 KDG/KDG-VDD (Stand: Januar 2021)

Wenn Sie sich an den Diözesandatenschutzbeauftragten/Verbandsdatenschutzbeauftragten wenden oder dieser an Sie als von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffenen Person, Verantwortlicher oder sonstige Stelle herantritt, verarbeitet dieser im erforderlichen Umfang Ihre personenbezogenen Daten. Gemäß §§ 15 und 16 des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG/KDG-VDD) informiert der Diözesandatenschutzbeauftragte der nordrhein-westfälischen (Erz-) Bistümer und Verbandsdatenschutzbeauftragte des VDD über folgende Punkte:

1. Kontaktdaten des Verantwortlichen
Der Diözesandatenschutzbeauftragte der nordrhein-westfälischen (Erz-)Bistümer und Verbandsdatenschutzbeauftragte des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD)
Brackeler Hellweg 144
44309 Dortmund
Telefon: 0231/13 89 85 – 0
Telefax: 0231/13 89 85 – 22
E-Mail: info@kdsz.de
Internet: www.kdsz.de

2. Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
Der Diözesandatenschutzbeauftragte der nordrhein-westfälischen (Erz-)Bistümer und Verbandsdatenschutzbeauftragte des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) verarbeitet personenbezogene Daten in dem Maße, in dem es zur Aufgabenerfüllung als Aufsicht notwendig ist (vgl. 42 ff. KDG/KDG-VDD). Dies erfolgt unter anderem durch Sachverhaltsaufklärung, rechtliche Bewertungen, Verhängung von Sanktionen oder Abstimmung zwischen kirchlichen und staatlichen Aufsichtsbehörden.

3. Empfänger der Daten
Für den Fall, dass Sie um eine Information seitens des Diözesan-/Verbandsdatenschutzbeauftragten bitten, werden die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten nur für die Beantwortung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Falls Sie sich mit einer Beschwerde an den Diözesan-/Verbandsdatenschutzbeauftragten wenden oder in anderen Fällen die Überprüfung einer Datenverarbeitung notwendig ist, werden Ihre Daten an die datenverarbeitende Stelle übermittelt, wenn eine ordnungsgemäße Überprüfung ansonsten nicht möglich wäre. Dies wird nicht erfolgen, wenn Sie uns darauf hinweisen, dass Sie eine solche Übermittlung nicht wünschen. In diesem Fall kann eine ordnungsgemäße Sachverhaltsaufklärung in manchen Fällen nicht garantiert werden.
Weiterhin geben wir Ihre personenbezogenen Daten in dem erforderlichen Umfang an Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter weiter, wenn Sie uns um die Unterstützung der Ausübung Ihrer Rechte gemäß §§ 17–23 KDG/KDG-VDD (Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch) bitten.

4. Mittelbare Datenerhebung
Zur Wahrnehmung der Aufsichtstätigkeit erhält der Diözesan-/Verbandsdatenschutzbeauftragte unter Umständen von den unter Punkt 4 genannten Empfängern Daten zu Ihrer Person. Dies ist vor allem bei der Bearbeitung von Beschwerden möglich.

5. Speicherungsdauer der personenbezogenen Daten
Nach Abschluss der Bearbeitung werden Ihre Daten zur ordnungsgemäßen Aktenverwaltung je nach Art Ihres Anliegens aufbewahrt. In der Regel beträgt die Aufbewahrungsfrist 3–5 Jahre. Zudem besteht eine Pflicht zur Anbietung der Unterlagen an das jeweilige (erz-)bischöfliche Archiv.

6. Betroffenenrechte
Gemäß § 17 KDG/KDG-VDD haben Sie das Recht Auskunft über die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu erhalten. Gemäß § 18 KDG steht Ihnen das Recht auf Berichtigung zu, wenn unrichtige personenbezogene Daten über Sie verarbeitet werden sollten. Gemäß §§ 19, 20, 22, 23 KDG/KDG-VDD können Sie in den gesetzlich beschriebenen Fällen die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen, das Recht auf Datenübertragbarkeit wahrnehmen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen.