Muster für das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeit

Dortmund, 04. Mai 2018: Der § 31 KDG verpflichtet den Verantwortlichen, ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zu führen und dieses dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten und auf Anfrage der Datenschutzaufsicht zur Verfügung zu stellen.

Das KDSZ hat ein Muster für ein solches Verzeichnis erstellt, welches inhaltlich über die Minimalanforderungen des § 31 Abs. 1 KDG hinausgeht und so den Verantwortlichen ermöglicht, eine aussagekräftige Übersicht ihrer Verarbeitungstätigkeiten zu erstellen, die auch über die Zwecke des KDG hinaus verwendet werden kann. Das Muster steht als Word-Format in der Infothek des KDSZ zum Download bereit und kann von jedem Verantwortlichen leicht auf die lokalen Erfordernisse angepasst werden. Die zugehörenden Ausfüllhinweise erläutern alle Felder des Verzeichnisses und den Zweck der Angaben.

Muster Verzeichnis Verarbeitungstätigkeiten (MS Office Word 2016)

Ausfüllhinweise Verzeichnis Verarbeitungstätigkeiten