Mitteilungspflicht der Kontaktdaten von Datenschutzbeauftragten jetzt online erfüllen

Dortmund, 24. Mai 2018: Rechtzeitig zum Inkrafttreten des KDG am heutigen 24. Mai 2018 bietet das Katholische Datenschutzzentrum als Aufsichtsbehörde allen nach § 36 KDG verpflichteten kirchlichen Stellen die Meldung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten über ein Online-Formular an.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) zum 24. Mai 2018 werden Verantwortliche und Auftragsverarbeiter dazu verpflichtet, die Kontaktdaten ihrer betrieblichen Datenschutzbeauftragten der zuständigen Datenschutzaufsicht mitzuteilen. Für die kirchlichen Einrichtungen in den fünf nordrhein-westfälischen (Erz-)Diözesen (ohne das Offizialat Vechta) ist das Katholischen Datenschutzzentrum die zuständige Datenschutzaufsicht für die Meldung.

Das Katholischen Datenschutzzentrum stellt ab sofort die Möglichkeit einer elektronischen Meldung der notwendigen Daten über unsere Internetseite zur Verfügung. Die Umsetzung dieser Lösung erfolgte in enger Kooperation mit der Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten. Durch einen Workflow, in dem zur Vermeidung von Falschmeldungen ein Bestätigungsschritt vorgesehen ist, soll eine hohe Datenqualität der Meldungen gewährleistet werden. Die meldende Stelle kann eine Kopie der gemeldeten Daten für ihre Unterlagen ausdrucken.

Gleichzeitig mit dem Formular zur Meldung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten wird ein weiteres Formular zur Meldung von Datenschutzverletzungen nach § 33 KDG auf unserer Homepage verfügbar gemacht.