Dortmund, 18. Dezember 2020: Ab sofort sind die Verfahren zur Meldung von betrieblichen Datenschutzbeauftragten und von Datenschutzverletzungen durch einen zusätzlichen Schritt abgesichert. Nachdem der oder die Meldende die Daten über unsere Internetseite vollständig eingegeben und abgesendet hat, erhält der/die Meldende wie bisher einen Link zur Bestätigung per E-Mail.
Wird der Link angeklickt, öffnet sich jetzt neu eine Seite, auf der alle eingegebenen Daten noch einmal angezeigt werden. Am Fuß der Seite muss der/die Meldende die Angaben dann „bestätigen“.
Nach der Bestätigung werden die Daten ein weiteres Mal angezeigt, und der/die Meldende hat die Möglichkeit die gemeldeten Daten zu „drucken“.
Mit dieser Änderung soll zum einen erreicht werden, dass die bisher schon vorgesehene Bestätigung der Meldung nicht automatisch, sondern immer durch einen menschlichen Benutzer erfolgt und zum anderen dem/der Meldenden die Möglichkeit gegeben werden, die Daten einschließlich der Bearbeitungsnummer für seine/ihre Unterlagen auszudrucken.