Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Nach § 31 KDG ist das Anfertigen und Führen eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten vorgesehen, bisher gab es eine ähnliche Verpflichtung durch das Führen eines Verfahrensverzeichnisses nach KDO. Die bisherigen Dokumentationspflichten des Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters werden durch die neue Regelung des KDG ergänzt.

Der nachstehende Link führt Sie in die Infothek des KDSZ, dort finden Sie ein Muster zur Anfertigung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten nach § 31 KDG.

Infothek des KDSZ