Nutzung von Video-/Telefonkonferenz-Software

Dortmund, 29.04.2020: Die von der Regierung und Wissenschaft herausgegebenen Empfehlungen zur Verhinderung weiterer Ansteckungen mit dem Coronavirus auch am Arbeitsplatz hat über den persönlichen Alltag hinaus Auswirkung auf viele Arbeitsabläufe. In vielen Einrichtungen befinden sich die Mitarbeitenden nicht an ihrem gewohnten Arbeitsplatz. Außerhalb der Einrichtung müssen daher andere Wege der Kommunikation gefunden werden. Viele Mitarbeitende befinden sich z.B. im Rahmen des mobilen Arbeitens zu Hause, an der Dienstbesprechung sollen jedoch alle Mitarbeitende gleichzeitig teilnehmen können. Sobald mehrere Teilnehmer für eine derartige Besprechung zusammenkommen sollen, ist die Kommunikation rein per Telefon schwierig. Die Nutzung von Telefonkonferenz- und Videokonferenz-Software ist daher in vielen Einrichtungen der nächste logische Schritt.

Bei der Auswahl eines der am Markt erhältlichen Produkte müssen viele technische und rechtliche Fragen geklärt werden. Darüber hinaus muss bei der Einführung neuer Techniken zur Verarbeitung personenbezogener Daten eine Datenschutzfolgeabschätzung durchgeführt werden.

Eine Hilfestellung für diesen Prozess hat das Katholische Datenschutzzentrum Frankfurt veröffentlicht.

Auf dieses Infoblatt möchten wir an dieser Stelle verweisen.