Vollversammlung des VDD beschliesst KDG Novellierung

Dortmund, 22.12.2025: Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands hat in der Sitzung vom 24. November 2025 die Novellierung des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) und der dazu gehörigen Durchführungsverordnung beschlossen. Mit dem Beschluss der Vollversammlung konnte ein mehrjähriger Überarbeitungsprozess des kirchlichen Datenschutzgesetzes erfolgreich abgeschlossen werden.

Das Gesetz in seiner geänderten Fassung muss jetzt noch von den Diözesanbischöfen für Ihre jeweilige (Erz-)Diözese als Gesetz erlassen werden. Geplant ist ein Inkrafttreten der Neufassung des Gesetzes in den (Erz-)Diözesen zum 01.03.2026.

Das Katholische Datenschutzzentrum wird in den nächsten Wochen Informationen und Hilfestellungen zu den Änderungen und Neuregelungen des Gesetzes geben.

Der Text des neuen KDG und der DVO ist als Mustertext (nicht amtliche Fassung) hier abrufbar:

Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) in der Fassung des Beschlusses der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands vom 20. November 2017, geändert durch Beschluss der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands vom 24. November 2025

Durchführungsverordnung zum Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG-DVO) in der Fassung des Beschlusses der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands vom 19. November 2018, geändert durch Beschluss der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands vom 24. November 2025