Verpflichtungserklärung zum Datengeheimnis nach § 5 KDG

Dortmund, 06. Juli 2018: Um die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Mitarbeiter für das Datenschutzrecht zu sensibilisieren und auf ihre Pflicht zur Einhaltung der einschlägigen Datenschutzregelungen hinzuweisen, dient die von der Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten kürzlich veröffentlichte Formulierungshilfe. Die enthaltenen Erläuterungen geben einen guten Überblick über die Zweckmäßigkeit dieser gesetzlichen Verpflichtung. Sie finden die Formulierungshilfe zur Verpflichtungserklärung zum Datengeheimnis in unser Infothek.

Link zur KDSZ Infothek

Direktaufruf Formulierungshilfe Verpflichtungserklärung zum Datengeheimnis