Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) ist der Zusammenschluss der 27 deutschen (Erz-)Diözesen. Er ist der Rechtsträger der Deutschen Bischofskonferenz. Der VDD ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert. Zum Verband gehören auch zentrale Einrichtungen, wie z. B. das Kommissariat der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin.

Seit dem 01. Januar 2018 wird die Funktion des Verbandsdatenschutzbeauftragten von der Leitung des Katholischen Datenschutzzentrums wahrgenommen.

Bei den hier veröffentlichten Gesetzen und Verordnungen handelt es sich um nichtamtliche Lesefassungen. Rechtlich verbindlich sind die jeweils aktuellen Beschlussfassungen, so wie diese im kirchlichen Amtsblatt der (Erz-)Diözese, über welche der VDD Gesetze und Anordnungen veröffentlicht, bekannt gegeben wurden.

Aktuelle Gesetze und Verordnungen des Verbandes der Diözesen Deutschlands: