Dortmund, 30.09.2024: Das Katholische Datenschutzzentrum wurde als Rechtsträger der gemeinsamen Datenschutzstelle zur Gewährleistung eines dem staatlichen Bereich vergleichbaren Datenschutzstandards mit Urkunde vom 20.08.2015 von den nordrhein-westfälischen Erzdiözesen und Diözesen als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet. Auch die Satzung des KDSZ ist Gegenstand dieser Urkunde und bildet seit diesem Zeitpunkt die Grundlage für die eigenständige und unabhängige Arbeit der Datenschutzstelle als Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Nach nun fast zehnjährigem Bestehen der Satzung des Katholischen Datenschutzzentrums wurde diese vom Verwaltungsrat behutsam angepasst. Änderungsbedarf ergab sich vor allem dadurch, dass in der bisherigen Satzung noch auf die Vorgängerregelung des aktuell geltenden Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) verwiesen wurde. Außerdem wurde bei den Änderungen auf gendergerechtere Formulierungen geachtet und es wurden kleinere Anpassungen an die praktischen Erfahrungen der letzten Jahre vorgenommen.
Das Bistum Essen hat die neue Fassung der Satzung im aktuellen Amtsblatt (Stück 9 vom 27.09.2024, Nr. 63 auf Seite 127 ff.) veröffentlicht.