Dortmund, 27.02.2026: Durch Beschluss vom 24. November 2025 hat die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands die Neufassungen des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) sowie der Durchführungsverordnung zum Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG-DVO) beschlossen.
Aufgrund der Neufassungen ist jeder Verantwortliche aufgerufen, die internen Datenschutzmaßnahmen zu evaluieren und anzupassen. Die Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragen möchte den Einrichtungen hierfür eine Hilfestellung anbieten und darstellen, ob, bzw. welche Änderungen bei den wesentlichen datenschutzrechtlichen Pflichten erforderlich werden können.



