Kinderfotos: DDSB Konferenz ersetzt Beschluss aus April 2018

Dortmund, 14. Mai 2019: Die Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten hat in der Sitzung vom 04. April 2019 einen neuen Beschluss zum Umgang mit Bildern von Kindern und Jugendlichen gefasst. Der Beschluss enthält ebenfalls Erläuterungen, um den kirchlichen Einrichtungen die Umsetzung der Vorgaben zu erleichtern. Durch den neu gefassten Beschluss findet die Vorgabe, dass einzelne Fotos von Minderjährigen regelmäßig den Personenfürsorgeberechtigten vor der Veröffentlichung vorzulegen sind, keine Anwendung mehr. Weiterhin ist der Schutz der Minderjährigen als besonders hoch zu bewerten und daher ein sensibler Umgang mit Bildmaterial gefordert.

Den neuen Beschluss und den Text der ersetzten Fassung finden Sie in unserer Infothek.