Hilfestellung für die Veröffentlichung von Fotos

Dortmund, 11. Juli 2018: Um eine Hilfestellung bei der Frage zu geben, wie mit der Veröffentlichung von Fotos allgemein und insbesondere von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren umgegangen werden sollte, hat die Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten Erläuterungen zu dem Beschluss der Konferenz vom 17. April 2018 verfasst. Den informativen Text finden Sie auch in unserer Infothek im Bereich „Beschlüsse der Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten“.

Erläuterungen zu Fragen des Umganges mit Bildern von Kindern bis 16 Jahren

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