Gesetz über das Verwaltungsverfahren im kirchlichen Datenschutz (KDS-VwVfG) in Kraft

Dortmund, 04.03.2021: Zum 1. Februar 2021 haben die fünf nordrhein-westfälischen (Erz-) Diözesen das Gesetz über das Verwaltungsverfahren im kirchlichen Datenschutz (KDS-VwVfG) in Kraft gesetzt, das jetzt die verfahrensrechtliche Grundlage für die Arbeit des Katholischen Datenschutzzentrums bildet. Im Bereich Recht unserer Internetseite haben wir die Gesetzestexte hinterlegt.