Die katholischen Tageseinrichtungen für Kinder in den (Erz-)Diözesen in Nordrhein-Westfalen gehören zu den großen freien Trägern von Kindertageseinrichtungen in Deutschland. Mit den Einrichtungen in den Städten und Gemeinden in NRW bietet die katholische Kirche für Kinder im Alter von sechs Monaten bis zum Schuleintritt Betreuungsplätze an.

Als katholische Kindertageseinrichtungen nehmen die Träger dabei einen kirchlichen und einen öffentlichen Auftrag wahr. Sie sind ein Ort der pädagogischen und pastoralen Arbeit und arbeiten eng mit den Gemeinden und Pfarrern vor Ort zusammen. Dabei unterliegen sie dem Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG), der Durchführungsverordnung zum KDG (KDG-DVO) und den weiteren Ausführungsbestimmungen. Neben den kirchlichen Regelungen zum Datenschutz gelten für die katholischen Kindertageseinrichtungen auch die staatlichen Vorgaben wie z.B. das Kinderbildungsgesetz in Nordrhein-Westfalen (KiBiz).

In datenschutzrechtlichen Angelegenheiten unterstehen die katholischen Kindertageseinrichtungen der Aufsicht des Diözesandatenschutzbeauftragten, dem Leiter des Katholischen Datenschutzzentrums.