Einbruch-Computerdiebstahl-Datenschutzverletzung

Dortmund, 18. Februar 2019: Durchschnittlich zweimal pro Monat werden bundesweit den Katholischen Datenschutzaufsichten Diebstähle von PC oder Laptop aus kirchlichen Einrichtungen in Form einer „Meldung einer Datenschutzverletzung“ angezeigt. Durch die meldende Einrichtung wurde somit bereits festgestellt, dass nicht nur wertvolles Inventargut gestohlen wurde, sondern dass auch personenbezogene Daten von Betroffenen in falsche Hände geraten sind.

Wie die Kombination von Einbruch- und Diebstahlschutz mit Maßnahmen des technischen Datenschutzes einem Verlust von Inventargut und personenbezogenen Daten entgegenwirken kann, beschreibt ein Fachartikel des Katholischen Datenschutzzentrums in der Zeitschrift KOMPAKT, Ausgabe 2/2018.

Link zum Fachartikel „Einbruch-Computerdiebstahl-Datenschutzverletzung“ aus KOMPAKT 02-2018