Brexit – datenschutzrechtliche Auswirkungen für kirchliche Stellen

Dortmund, 08. Februar 2019: In einem Referendum hat Großbritannien am 26. Juni 2016 für den Austritt aus der Europäischen Union (EU) gestimmt. Ob und wann der ursprünglich zum 29. März 2019 festgelegte Austritt tatsächlich wirksam wird, scheint derzeit völlig offen. Unabhängig davon, wie eine Trennung von der EU konkret durchgeführt werden muss und welche Übereinkünfte über die Modalitäten künftiger Zusammenarbeit und Ausgestaltungen rechtlicher Beziehungen noch erzielt werden können, erscheint zum jetzigen Zeitpunkt ein Austritt aus der Sicht vieler Betrachter weiterhin unausweichlich.

Seit der ersten am 15. Januar 2019 durchgeführten Abstimmung im britischen Unterhaus über ein von der britischen Regierung mit Vertretern der EU ausgehandeltes Abkommen bezüglich eines geordneten Austritts wurden diese und folgende Abstimmungen jeweils mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.

Über mögliche Folgen eines Brexit für kirchliche Stellen informiert ein Informationsblatt des Katholischen Datenschutzzentrums.