Das Katholische Datenschutzzentrum ist eine rechtlich selbständige kirchliche Einrichtung in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Im Bereich des Datenschutzes sind verschiedenste Rechtsgrundlagen zu beachten.
(Die Meldung ist innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden der Datenschutzverletzung abzugeben)
Alle mit * markierten Felder sind Pflichtfelder
Name und Adresse der betroffenen Einrichtung. Diese ist i. d. R. der Verantwortliche im Sinne des KDG.
Tragen Sie hier sich selbst und Ihre Kontaktdaten ein, also die Person, die gerade dieses Formular ausfüllt. An die angegebene E-Mail-Adresse wird nach Abschicken des Formulars eine Mail mit einem Bestätigungslink versendet, der innerhalb eines Tages angeklickt werden muss, um die Meldung wirksam werden zu lassen. Es ist deshalb sehr wichtig, dass Sie sich bei der E-Mail-Adresse nicht vertippen!
Die Meldung erfolgt durch eine vom Verantwortlichen berechtigte Person.
Tragen Sie hier die Personen ein, mit welcher die Datenschutzaufsicht zur Bearbeitung der Meldung der Datenschutzverletzung in Kontakt treten soll. Beachten Sie dabei, dass die genannte Person auch kurzfristig erreichbar sein sollte.
Eine Beschreibung der Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, soweit möglich mit Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen, der betroffenen Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen personenbezogenen Daten.
Eine Beschreibung der möglichen Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten.
Gemäß § 33 Abs. 4 KDG besteht die Möglichkeit, dass der Verantwortliche die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen (Beschreibung der Datenschutzverletzung, Folgen der Datenschutzverletzung, Beschreibung der ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen) ohne unangemessene weitere Verzögerung schrittweise zur Verfügung stellt. Durch das Setzen des Häkchens, lassen Sie erkennen, dass die erforderlichen Informationen im Zeitpunkt der Meldung noch nicht zur Verfügung stehen und unaufgefordert nachgereicht werden.
Falls Sie Ihrer Meldung Anlagen beifügen möchten, die zusätzliche und für die Bewertung des Sachverhalts relevante Informationen enthalten, werden wir uns mit der angegebenen Anlaufstelle in Verbindung setzen, um die Übermittlung der Anlagen abzustimmen.