Neben der ambulanten Betreuung in häuslicher Umgebung bieten Heime den Bewohnern eine umfassende Rundumversorgung und -betreuung, die alle Bereiche des Lebens bis hin zu speziellen Pflegeangeboten und Betreuungsleistungen umfasst. Die Personen, die diese Leistungen in Anspruch nehmen, stehen dabei in einem besonderen Vertrauens- und Abhängigkeitsverhältnis zu dem Dienstleister, welches regelmäßig auch Dritte wie Angehörige, Ärzte und Betreuer betrifft. Dabei gibt jeder Betroffene eine Vielzahl personenbezogener Daten, insbesondere auch sehr sensible Daten (z.B. Gesundheitsdaten), von sich preis, die im Rahmen des Dienstleistungsverhältnisses erhoben, verarbeitet und genutzt werden.

Als Einrichtungen kirchlicher Träger unterliegen die katholischen Pflegeeinrichtungen dem Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG), der Durchführungsverordnung zum KDG (KDG-DVO) sowie bereichsspezifischen Datenschutzregelungen.

In datenschutzrechtlichen Angelegenheiten unterstehen die katholischen Einrichtungen der Altenpflege der Aufsicht des Diözesandatenschutzbeauftragten, dem Leiter des Katholischen Datenschutzzentrums.