Schulen in Deutschland werden fast ausschließlich in staatlicher Trägerschaft errichtet. Allerdings räumt das Grundgesetz in Art. 7 Abs. 4 freien Trägern das Recht ein, private Schulen zu errichten. Auf dieser Grundlage gibt es in der Bundesrepublik „Schulen in freier Trägerschaft“. Diese haben in der Regel den Status einer Ersatzschule und nehmen die gleichen Aufgaben wie staatliche Schulen war. Die katholischen Schulen bilden dabei eine große Gruppe unter den Schulen in freier Trägerschaft.
Katholische Schulen stellen ein wesentliches Element des Engagements der Kirche im Bereich von Bildung und Erziehung dar. Die in den fünf nordrhein-westfälischen (Erz-)Diözesen gelegenen und von ihnen getragenen Schulen unterliegen als kirchliche Einrichtungen dem Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG), der Durchführungsverordnung zum KDG (KDG-DVO) und dem Gesetz über den kirchlichen Datenschutz für die Verarbeitung personenbezogener Daten in den katholischen Schulen in freier Trägerschaft (KDG-Schulen)
In Fragen des Datenschutzes stehen die katholischen Schulen unter der Aufsicht des Diözesandatenschutzbeauftragten, dem Leiter des Katholischen Datenschutzzentrums.



