Die Kirchen als Religionsgemeinschaften leiten ihre Befugnis, eigene Gesetze für den kirchlichen Bereich zu erlassen, aus Art. 140 Grundgesetz i.V.m Art 137 Abs. Weimarer Verfassung ab. Grund für die eigene Gesetzgebung ist die Erfüllung des kirchlichen Auftrages. Dabei sind die Vorgaben aus dem Grundgesetz sowie die für alle geltenden Gesetze zu achten. Das Datenschutzrecht ist eines der Rechtsgebiete, in denen das Selbstverwaltungsrecht der Kirche eigene Regelungen ermöglicht.

Die (Erz-)Diözesen in Deutschland sind selbständige Körperschaften des öffentlichen Rechts. In jeder (Erz-)Diözese hat der jeweilige (Erz-)Bischof die gesetzgebende Gewalt und erlässt eigene Gesetze und Verordnungen für seine (Erz-)Diözese.

Durch die Diözesen wurden teilweise Publikationen und Leitfäden zu den Themen Datenschutz und IT-Sicherheit herausgegeben, oder es finden sich dazu Vorgaben in Verwaltungsanweisungen. Bei Bedarf empfiehlt es sich, dazu das Online Informationsangebot der betreffenden Diözese zu prüfen bzw. den zuständigen Bereich dort zu kontaktieren.

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl an Gesetzestexten, Anordnungen und Verordnungen für die nordrhein-westfälischen (Erz-)Diözesen:

Bei den hier veröffentlichten Lesefassungen handelt es sich um eine Auswahl von Gesetzen und Verordnungen der Diözese Aachen mit datenschutzrechtlicher Bedeutung. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die aktuellen Beschlussfassungen, so wie diese im kirchlichen Amtsblatt oder Anzeiger der Diözese veröffentlicht wurden.

Aktuelle Gesetze und Verordnungen der Diözese Aachen:

Bei den hier veröffentlichten Lesefassungen handelt es sich um eine Auswahl von Gesetzen und Verordnungen der Diözese Essen mit datenschutzrechtlicher Bedeutung. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die aktuellen Beschlussfassungen, so wie diese im kirchlichen Amtsblatt oder Anzeiger der Diözese veröffentlicht wurden.

Aktuelle Gesetze und Verordnungen der Diözese Essen:

Bei den hier veröffentlichten Lesefassungen handelt es sich um eine Auswahl von Gesetzen und Verordnungen der Erzdiözese Köln mit datenschutzrechtlicher Bedeutung. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die aktuellen Beschlussfassungen, so wie diese im kirchlichen Amtsblatt oder Anzeiger der Erzdiözese veröffentlicht wurden.

Aktuelle Gesetze und Verordnungen der Erzdiözese Köln:

Bei den hier veröffentlichten Lesefassungen handelt es sich um eine Auswahl von Gesetzen und Verordnungen der Diözese Münster mit datenschutzrechtlicher Bedeutung. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die aktuellen Beschlussfassungen, so wie diese im kirchlichen Amtsblatt oder Anzeiger der Diözese veröffentlicht wurden. Eine Sammlung von rechtlichen Grundlagen zum Datenschutz  finden Sie auf der Seite „Rechtliche Grundlagen“ der Diözese Münster.

Aktuelle Gesetze und Verordnungen der Diözese Münster:

Bei den hier veröffentlichten Lesefassungen handelt es sich um eine Auswahl von Gesetzen und Verordnungen der Erzdiözese Paderborn mit datenschutzrechtlicher Bedeutung. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die aktuellen Beschlussfassungen, so wie diese im kirchlichen Amtsblatt oder Anzeiger der Erzdiözese veröffentlicht wurden.

Aktuelle Gesetze und Verordnungen des Erzbistums Paderborn: