Dortmund, 02. Oktober 2018:
Das Katholische Datenschutzzentrum fordert derzeit von keiner kirchlichen Einrichtung allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Bestimmung (KDG) per Fax ein.
Die kirchlichen verantwortlichen Stellen sind dazu verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben des KDG zu erfüllen. Zur Umsetzung dieser Anforderungen sind betriebliche Datenschutzbeauftragte eingerichtet. Falls kein gesetzlicher Fall der verpflichtenden Benennung eines solchen bestehen sollte, sind die datenschutzrechtlichen Maßnahmen auf anderem Wege sicherzustellen.
In beiden Fällen besteht die Möglichkeit sich durch externe Beratungsunternehmen helfen zu lassen. Zu Qualität und Qualifikation einzelner Beratungsunternehmen kann das Katholische Datenschutzzentrum keine Angaben machen. Die verantwortlichen Stellen sollten aber für sich die Seriosität der Angebote und der dahinterstehenden Unternehmen prüfen.
Für weitergehende Informationen zum Datenschutz und zum KDG nutzen Sie bitte unsere Infothek und die FAQ-Liste.