Dieser Datenschutzhinweisgenerator liefert nur die Information für betroffene Personen über die Einwilligung als Rechtsgrundlage für die Verwendung der E-Mail-Adresse zwecks Newsletter-Versand. Es liegt am Verantwortlichen, die Einwilligung von den Betroffenen rechtswirksam einzuholen, wie von § 6 Abs. 1 lit b und § 8 KDG vorgeschrieben. Bitte kontrollieren Sie, ob Ihr Newsletter-Tool Tracking-Optionen anbietet. Sind diese aktiviert, brauchen Sie auch dafür eine Einwilligung und müssen die Datenschutzinformationen diesbezüglich ergänzen! Überprüfen Sie, ob alle Einwilligungen wirksam eingeholt wurden.
Tipp: Wenn es Ihnen nur darum geht, über die Aktivitäten des Unternehmens zu informieren, sollten Sie alle Tracking-Optionen deaktivieren.
Gemäß § 40 KDG ist eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer nur unter gewissen Voraussetzungen zulässig. Sie sollten prüfen, ob das Tool, das Sie nutzen, diese Voraussetzungen erfüllt.
Wenn Sie den Newsletter händisch verschicken, also z. B. über einen E-Mail-Verteiler, den Sie angelegt haben, achten Sie unbedingt darauf, dass die E-Mail-Adressen der Empfänger*innen für die anderen nicht sichtbar sind. Die Notwendigkeit einer gültigen Einwilligung in den Empfang eines Newsletters bleibt auch bei manuellem Versand bestehen.
Bevor Sie fortfahren, müssen Sie wissen, ob Ihr Newsletter-Anbieter Daten in Drittländer übermittelt. Informationen hierzu sollten in den Datenschutzhinweisen auf der Webseite dieses Anbieters sowie in den Unterlagen, die Sie von ihm bekommen haben, zu finden sein. Wenn nicht, fragen Sie nach!
Sie haben angegeben, Tracking- oder Analysetools, Tracking-Pixel, eingebettete Social-Media-Elemente, Schriften die von externen Servern nachgeladen werden, eingebettete sonstige externe Inhalte oder ähnliches zu verwenden. Die Verarbeitungen personenbezogener Daten, die durch solche Tools ausgelöst werden, können sehr umfangreich sein. In der Regel erfordert der Einsatz dieser auch die Einholung einer freiwilligen, informierten, vorherigen, aktiv und unabhängig von anderen Erklärungen abgegeben sowie jederzeit widerruflichen Einwilligung der betroffenen Person, also der Nutzerinnen und Nutzer Ihres Internetangebots.
Aufgrund der Komplexität, der Vielfalt an eingesetzten Tools und deren unterschiedlichen Konfigurations-Optionen enthält dieser Generator keine Mustertexte dafür. Sie sollten kritisch hinterfragen, ob der Einsatz der jeweiligen Tools wirklich erforderlich ist und den damit einhergehenden Aufwand rechtfertigt oder ob Alternativen möglich sind.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Katholischen Datenschutzzentrums.
Das KDSZ empfiehlt zur Begrenzung des eigenen Aufwands, so weit wie möglich auf Cookies und einwilligungsbedürftige Verarbeitungen (wie sie durch die genannten Tools oftmals hervorgerufen werden) zu verzichten. Damit vermeiden Betreiber von Internetangeboten nicht nur die umfangreichen Herausforderungen bei der korrekten Einholung von Einwilligungen, sondern auch bei der Erstellung von Datenschutzinformationen.