INFORMATION | BERATUNG


Weitere Praxishilfen veröffentlicht

Die Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten hat als Unterstützung weitere Praxishilfen zur Verfügung gestellt. Praxishilfe Nr. 7 befasst sich mit den Transparenz- und Dokumentationspflichten nach dem neuen Kirchlichen Datenschutzgesetz (KDG). Zur Datenübermittlung in das Ausland gibt Ihnen die Praxishilfe Nr. 8 weitere Informationen über die rechtskonforme Durchführung.

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Praxishilfe konkret vorgestellt

In dieser Ausgabe unseres Newsletters stellen wir Ihnen die Praxishilfe Nr. 2 vor. Sie informiert umfassend über die Funktion eines betrieblichen Datenschutzbeauftragter nach dem Kirchlichen Datenschutzgesetz (KDG). Die Praxihilfe befasst sich unter anderem mit der Pflicht zur Bestellung und den Rechten und Pflichten eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten.

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Die ersten 100 Tage betrieblicher Datenschutzbeauftragter - Teil 3

Sie sind nun als betrieblicher Datenschutzbeauftragter in Ihrer Einrichtung bekannt, haben die notwendige Fachkunde und sich einen Überblick über die notwendigen gesetzlichen Grundlagen für Ihre Einrichtung gemacht? Gut! Was kommt jetzt? Die Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten sind in dem Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) beschrieben. Sie finden sie, neben den Regelungen zur Bestellung und der Rechtsstellung, in Abschnitt 3, §§ 36 bis 38.

Link zum KDG



Mitteilungspflicht der Kontaktdaten von Datenschutzbeauftragten nach KDG

Ab dem 24. Mai 2018 sind dem Katholischen Datenschutzzentrum als Aufsichtsbehörde die Kontaktdaten der betrieblichen Datenschutzbeauftragten der kirchlichen Stellen und Einrichtungen mitzuteilen.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) zum 24. Mai 2018 werden Verantwortliche und Auftragsverarbeiter dazu verpflichtet sein, die Kontaktdaten ihrer betrieblichen Datenschutzbeauftragten der zuständigen Datenschutzaufsicht mitzuteilen. Für die kirchlichen Einrichtungen in den fünf nordrhein-westfälischen (Erz-)Diözesen (ohne das Offizialat Vechta) ist das Katholische Datenschutzzentrum die zuständige Datenschutzaufsicht für die Meldung. Bis dahin ist eine Meldung nicht erforderlich.

Das Katholischen Datenschutzzentrum plant die Möglichkeit einer elektronischen Meldung der notwendigen Daten über unsere Internetseite zur Verfügung zu stellen. Die Umsetzung dieser Lösung wird aber nicht vor Mai 2018 erfolgen können. Welche Daten zu melden sind und weitere Einzelheiten zum Verfahren werden wir Ihnen bis Mai 2018 noch über unsere Internetseite mitteilen. Wir bitten Sie daher, derzeit von einer Meldung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten abzusehen und auf die Möglichkeit einer elektronischen Meldung über unsere Internetseite zu warten. Vielen Dank!



Sicherheitslücke in Millionen Computerchips

Zu Beginn des Jahres 2018 wurde eine Sicherheitslücke bekannt, von der eine immense Zahl von Computern und Smartphones betroffen sind. Das große Gefährdungspotential ergibt sich aus der grundlegenden Konstruktionsweise der in den Geräten arbeitenden Prozessoren (CPU), sie betrifft auch ältere Geräte.

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Datenschutz auf dem Katholikentag in Münster

Die Diözesandatenschutzbeauftragten laden anlässlich des Katholikentages in Münster zu einer Podiumsdiskussion ein. Thema ist "Bleiben Sie Herr Ihrer Daten - Datenschutz in Zeiten von Social Media und Big Data".

Als fachkundige Teilnehmer konnten
  • Dr. Constanze Kurz, Chaos Computer Club
  • Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universität Münster
  • Dr. Klaus Kleffner, Bischöfliches Generalvikariat Essen
  • Steffen Pau Diözesandatenschutzbeauftragter der (Erz-) Diözesen Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn
gewonnen werden.

Die Veranstaltung findet 12.05.2018 von 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr statt, der genaue Ort stand zum Redaktionsschluss dieses Newsletters noch nicht fest.


Für eine klare Linie
katholisches-datenschutzzentrum.de

Katholisches Datenschutzzentrum
Brackeler Hellweg 14
444309 Dortmund

Tel: 0231/13 89 85-0
E-Mail:
info@kdsz.de


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