Kinderfotos: DDSB Konferenz ersetzt Beschluss aus April 2018

Die Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten hat in der Sitzung vom 04. April 2019 einen neuen Beschluss zum Umgang mit Bildern von Kindern und Jugendlichen gefasst. Der Beschluss enthält ebenfalls Erläuterungen, um den kirchlichen Einrichtungen die Umsetzung der Vorgaben zu erleichtern. Durch den neu gefassten Beschluss findet die Vorgabe, dass einzelne Fotos von Minderjährigen regelmäßig den Personenfürsorgeberechtigten vor der Veröffentlichung vorzulegen sind, keine Anwendung mehr. Weiterhin ist der Schutz der Minderjährigen als besonders hoch zu bewerten und daher ein sensibler Umgang mit Bildmaterial gefordert


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Jahresbericht 2018 des Katholischen Datenschutzzentrums

Zu den vielfältigen Aufgaben der katholischen Datenschutzaufsicht gehört auch die Erstellung eines Jahresberichtes (siehe § 44 Abs. 6 KDG). Dieser ist dem jeweiligen (Erz-) Bischof vorzulegen und für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Das Katholische Datenschutzzentrum hat nun seinen 3. Jahresbericht veröffentlicht. Darin wird unter anderem, bezogen auf den staatlichen und kirchlichen Bereich, die Entwicklung des Datenschutzes im Jahr 2018 betrachtet.
Einzelne Themen wie z. B. die möglichen Folgen des Brexit für kirchliche Stellen oder die Verwendung von Cloudspeicher oder Messenger Diensten werden ausführlich betrachtet. Der Bericht enthält auch alle im Berichtszeitraum durch die Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten gefassten Beschlüsse zum Datenschutz in der Katholischen Kirche Deutschlands und gibt einen kurzen Ausblick auf geplante Aktivitäten in der zweiten Jahreshälfte 2019.


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Für eine klare Linie

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Katholisches Datenschutzzentrum (KdöR)
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