INFORMATION | BERATUNG


Novellierung des kirchlichen Datenschutzrechts

Die Vollversammlung des Verbands der Diözesen Deutschlands (VDD) hat in ihrer Sitzung am 20.11.2017 das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) in der vorgelegten Fassung einstimmig beschlossen und den (Erz-)Diözesen die Inkraftsetzung zum 24.05.2018 und die entsprechende Veröffentlichung im jeweiligen Amtsblatt der Diözese empfohlen. Das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) löst zu diesem Zeitpunkt die Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO) ab. Das neue Gesetz ist noch in jeder Diözese durch den Diözesanbischof in Kraft zu setzen. Veröffentlichungsorgane sind die kirchlichen Amtsblätter der Diözesen.
Der dazugehörige Entwurf über eine kirchliche Datenschutzgerichtsordnung wird in der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz im Frühjahr 2018 beraten werden.
 

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Schriftenreihe „Praxishilfen“ veröffentlicht

Die Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten der Katholischen Kirche Deutschlands gibt eine neue Schriftenreihe „Praxishilfen“ zum Umgang mit den Bestimmungen des neuen Gesetzes über den kirchlichen Datenschutz (KDG) heraus. Die Schriftenreihe, die in zunächst 18 Broschüren zu den zentralen Themen des KDG erscheint, dient als erste Orientierung, wie nach Auffassung der Diözesandatenschutzbeauftragten das KDG im praktischen Vollzug angewendet werden sollte. Sie kann noch keine verbindliche Auslegung bieten, sondern stellt die gegenwärtige Interpretation der neuen Vorschriften durch die Diözesandatenschutzbeauftragten dar. Sie finden diese in unserer Infothek.

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Praxishilfe 1 -  Wichtige Schritte bis zum Inkrafttreten des kirchlichen Datenschutzgesetzes (KDG)

Die erste Praxishilfe informiert in verständlicher Weise die katholischen Einrichtungen über wesentliche Punkte des neuen KDG und zeigt mit dessen Inkrafttreten notwendige Aktivitäten auf. Sie werden erkennen können, welche Maßnahmen in Ihrer Einrichtung bereits jetzt ergriffen werden sollten und wie sich die Verantwortlichen Ihrer Einrichtung auf das Wirksamwerden des neuen KDG vorbereiten können. Sie finden diese Praxihilfe neben vielen weiteren in unserer Infothek.

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12 Punkte Maßnahmenplan bis Mai 2018

Ergänzend zur Praxishilfe 1 stellen wir Ihnen ein Infoblatt mit einem 12-Punkte-Plan zur Verfügung. Der Plan beschreibt noch einmal deutlich die wichtigsten Aktivitäten, die seit der Beschlussfassung der deutschen Bischöfe vom 20. November 2017 in den katholischen Einrichtungen nun in Angriff genommen werden sollten.

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DIN 66398: Löschen – aber mit Konzept!

In der klassischen Welt der automatischen Informationsverarbeitung ist das „Löschen von Daten“ eigentlich kein Thema. Im Gegenteil: Alle Bestrebungen sind darauf gerichtet, einen Datenverlust zu vermeiden. Daten werden in immer größeren Umfängen („Big Data“) und für immer längere Zeiträume online vorgehalten, weil der Speicher immer billiger wird. Die Mindest­aufbewahrungs­fristen nach gesetzlicher Grundlage (z.B. Abgabenordnung und Handelsrecht) werden um ein Vielfaches übererfüllt. Ein geregeltes Löschen ist in den Prozessen nicht oder nur kaum vorgesehen. Die DIN 66398 bietet hier Hilfe bei der Erstellung eines Löschkonzeptes an und klärt grundlegende Begrifflichkeiten der Datenlöschung.


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