Datenschutzrechtliche Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Dienstgeber im Bereich der nordrhein-westfälischen (Erz-)Diözesen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Das Katholische Datenschutzzentrum erreichen derzeit viele Anfragen von kirchlichen Stellen, ob und wie personenbezogene Daten von Beschäftigten und Besuchern bei Maßnahmen verarbeitet werden können, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen. In Anlehnung an die Information der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder[1] gibt das Katholische Datenschutzzentrum dazu nachfolgend einige allgemeine Hinweise:
Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist es für Dienstgeber bei vielen Maßnahmen, die zum Schutz der Beschäftigten ergriffen werden, notwendig, personenbezogene Daten der Beschäftigten zu erheben. Diese Daten enthalten oftmals Angaben zum Gesundheitszustand der Beschäftigten. Durch die Verbindung der Angaben zur Person mit den Angaben zum Gesundheitszustand handelt es sich um Gesundheitsdaten, die nach § 11 des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) besonders zu schützen sind.
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Mobiles Arbeiten und Datenschutz in Zeiten der Corona-Pandemie
In der aktuellen Corona-Pandemie werden die Unternehmen und Einrichtungen von der Regierung aufgefordert, zur Vermeidung unnötiger sozialer Kontakte den Beschäftigten möglichst eine Erledigung der täglichen Arbeit von zu Hause aus zu ermöglichen.
Normalerweise ist die Einrichtung einer Arbeitsmöglichkeit zu Hause mit einigem organisatorischen Vorlauf verbunden, damit bei der Arbeit zu Hause der Datenschutz im gleichen Maße gewährleistet werden kann wie bei der Arbeit im Büro. In der derzeitigen Situation der Corona-Pandemie findet der Wechsel vom Büro zum heimischen Arbeitsplatz meist ohne lange Vorbereitungszeit statt. Das Katholische Datenschutzzentrum gibt zur Umsetzung des Datenschutzes auch in dieser Situation folgende Hinweise.
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